﻿WEBVTT

1
00:00:06.320 --> 00:00:09.480
Diese Erklärung zur
digitalen Barrierefreiheit

2
00:00:09.640 --> 00:00:19.120
gilt für die unter der Domain
www.zwv-hexental.de

3
00:00:19.280 --> 00:00:21.640
veröffentlichten Website

4
00:00:21.800 --> 00:00:26.880
des Zweckverband
Wasserversorgung Hexental.

5
00:00:28.880 --> 00:00:39.480
Als öffentliche Stelle im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/2102

6
00:00:40.040 --> 00:00:44.880
sind wir bemüht, unsere Websites
barrierefrei zugänglich zu machen.

7
00:00:45.360 --> 00:00:49.920
Dies geschieht im Einklang
mit den Bestimmungen

8
00:00:50.080 --> 00:00:54.280
aus § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG).

9
00:01:06.480 --> 00:01:11.040
Die Anforderungen der
Barrierefreiheit ergeben sich

10
00:01:11.200 --> 00:01:18.800
aus §§ 3 Absätze 1 bis 4
und 4 der BITV 2.0,

11
00:01:18.960 --> 00:01:27.000
die auf der Grundlage von § 12d
BGG erlassen wurde.

12
00:01:28.400 --> 00:01:32.840
Die Überprüfung der Einhaltung
der Anforderungen

13
00:01:33.000 --> 00:01:40.120
beruht auf einer am 09.08.2022
durchgeführten Selbstbewertung.

14
00:01:50.200 --> 00:01:55.120
Aufgrund der Überprüfung
ist die Website

15
00:01:55.280 --> 00:01:59.320
mit den zuvor genannten
Anforderungen wegen

16
00:01:59.480 --> 00:02:03.600
der folgenden Ausnahmen
teilweise vereinbar.

17
00:02:05.120 --> 00:02:12.960
Der Zweckverband Wasserversorgung
Hexental ist dennoch bemüht

18
00:02:13.120 --> 00:02:18.000
die Informationen in Bezug auf die
digitale Barrierefreiheit

19
00:02:18.160 --> 00:02:25.120
fortlaufend weiter zu verbessern.

20
00:02:37.920 --> 00:02:44.920
Diese Erklärung wurde am
09.08.2022 erstellt

21
00:02:45.080 --> 00:02:52.880
und zuletzt am 17.01.2023
überprüft und aktualisiert.

22
00:03:06.400 --> 00:03:10.040
Sie möchten uns bestehende
Barrieren mitteilen

23
00:03:10.200 --> 00:03:18.240
oder Informationen zur Umsetzung der
Barrierefreiheit erfragen?

24
00:03:18.800 --> 00:03:24.320
Für Ihr Feedback sowie alle
weiteren Informationen

25
00:03:24.480 --> 00:03:31.720
sprechen Sie unsere
verantwortlichen Kontaktpersonen an.

26
00:03:48.760 --> 00:03:54.240
Nach Ihrem Feedback an den
oben genannten Kontakt

27
00:03:54.400 --> 00:03:59.680
wurde keine
zufriedenstellende Lösung gefunden

28
00:04:00.080 --> 00:04:06.880
oder wurde Ihre Anfrage
nicht innerhalb

29
00:04:07.040 --> 00:04:17.280
der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO
vorgesehenen Frist beantwortet?

30
00:04:18.080 --> 00:04:24.120
Dann können Sie sich an die
Beauftragte der Landesregierung

31
00:04:24.280 --> 00:04:29.800
für die Belange von Menschen
mit Behinderungen

32
00:04:29.960 --> 00:04:39.760
oder im Rahmen der in § 14
Absatz 2 Satz 2 L-BGG

33
00:04:39.920 --> 00:04:49.520
und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG
beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

34
00:04:51.360 --> 00:04:54.200
Die Beauftragte der Landesregierung

35
00:04:54.360 --> 00:04:56.800
für die Belange von Menschen
mit Behinderungen

36
00:04:56.960 --> 00:05:02.760
können Sie wie folgt erreichen:

