Ihr Weg zum Hausanschluss
Planauskunft:
Bei Eingriffen in das Erdreich ist der Verursacher verpflichtet, im Vorfeld Planauskünfte nach DVGW-Blatt GW 118 bei allen Versorgern (Wasser, Gas, Strom, Telefon, Internet, etc.) anzufragen. Für eine Leitungsauskunft der Wasser- und Abwasserleitungen stellen Sie Ihre Anfrage bitte an das Vermessungsbüro Asal+Pfaff.
Bauwasser:
Bauwasser ist Trinkwasser, das wir ausschließlich für bauliche Zwecke bereitstellen. Die Nutzung von Bauwasser ist nur möglich, wenn bereits ein Grundstücksanschluss vorhanden ist oder hergestellt werden kann. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Wassermeister zur Verfügung ( Herr Scheck Mobiltelefon: 0174 16335 80 oder Herr Hog Mobiltelefon: 0174 16335 89).
Hausanschluss:
Als Bauherr müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Haus mit dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz der Gemeinde verbunden wird. Hierzu ist ein Antrag auf Wasserversorgung bei der Gemeinde, in welcher sich das Bauvorhaben befindet, zu stellen. Die Antragsformulare können Sie auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde herunterladen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen in mindestens dreifacher Fertigung beizufügen, soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben:
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück be-stehender Gebäude, der Straße und der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage)
- Grundriss des Untergeschosses (Kellergeschoss) des Gebäudes im Maßstab 1:100 mit Einzeichnung der Trinkwasserleitung und deren Dimensionierung
- der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll;
- eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (zum Beispiel von Gewerbe-betrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs;
- Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage;
- im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung zur Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten
Nach Eingang des Antrages bei der Gemeinde prüft der Wassermeister den Antrag für den technischen Bereich. Befürwortet er diesen Antrag, so erhalten Sie eine Wasserversorgungsgenehmigung von der Verwaltungsgemeinschaft Hexental in Erledigung für die Gemeinde.
Für die Herstellung des Hausanschlusses können Sie entweder selbst die Tiefbauarbeiten und die Leitungsverlegung in Auftrag geben oder Sie setzen sich mit unseren Wassermeistern in Verbindung. Diese können dann den Auftrag für die Tiefbauarbeiten sowie die Leitungsverlegung an unsere Rahmenvertragsfirma erteilen. Hierzu ist eine Kostenübernahmeerklärung Ihrerseits erforderlich, da die Gemeinde für die Kosten in Vorleistung tritt. Nach Beendigung der Maßnahme erhalten Sie von der Verwaltungsgemeinschaft Hexental in Erledigung für die Gemeinde einen Kostenerstattungsbescheid.
Wichtig: Sollten Sie die Leitungsverlegung selbst in Auftrag geben, so muss diese Firma eine Zertifizierung nach DVGW - GW301 besitzen, welche Sie unseren Wassermeistern vorzulegen hat.
Anschluss eines Gartenzählers:
Sie haben die Möglichkeit für Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, wie zum Beispiel für Ihren Garten, einen Gartenzähler einbauen zu lassen. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier (PDF-Dokument, 233,09 KB, 08.12.2022).
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Wassermeister gerne zur Verfügung.